Gesetzentwurf zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten
AngenommenFraktion geschlossen
Der Bundestag hat am Freitag, 5. Dezember 2025, nach halbstündiger Debatte den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD „zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung und Abschaffung des anwaltlichen Vertreters bei Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam“ (Drucksache 21/780) in der vom Innausschuss geänderten Fassung (Drucksache 21/3079) angenommen. In namentlicher Abstimmung votierten 455 Abgeordnete für, 130 Abgeordnete gegen den Entwurf.
Abweichler
2 SPD gegen Linie (Ja)
1 AfD gegen Linie (Ja)
Dokumente
21/780 – Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung und Abschaffung des anwaltlichen Vertreters bei Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam21/3079 – Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 21/780 - Entwurf eines Gesetzes zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung und Abschaffung des anwaltlichen Vertreters bei Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam