Gesetzentwurf zur Änderung des Artikels 143h des Grundgesetzes
AbgelehntFraktion geschlossen
Der Bundestag hat am Donnerstag, 13. November 2025, zwei Gesetzentwürfe der AfD-Fraktion über die „Beseitigung der Klimaschutzfolgen und Wiederherstellung der Energieinfrastruktur in Deutschland“ (Drucksache 21/575) abgelehnt. In namentlicher Abstimmung stimmten 131 Abgeordnete für den Entwurf eines Klimaschutzfolgenbereinigungsgesetzes (Drucksache 21/576) und 443 dagegen.
Abweichler
Keine Abweichler.
Dokumente
21/575 – Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 143h - Klimaschutzfolgenbereinigung)21/1725 – Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Karsten Hilse, Steffen Kotré, Dr. Rainer Kraft, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/575 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 143h - Klimaschutzfolgenbereinigung) b) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Karsten Hilse, Steffen Kotré, Dr. Rainer Kraft, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/576 - Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung der Klimaschutzfolgen und Wiederherstellung der Energieinfrastruktur in Deutschland (Klimaschutzfolgenbereinigungsgesetz)