Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
AngenommenFraktion geschlossen
Der Bundestag hat am Mittwoch, 8. Oktober 2025, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes“ ( 21/537, 21/1373, 21/1628 Nr. 26) verabschiedet, mit dem die 2024 eingeführte Möglichkeit der sogenannten „Turboeinbürgerung“ nach einer Aufenthaltszeit von drei Jahren in Deutschland wieder gestrichen werden soll. Für den Regierungsentwurf in einer vom Innenausschuss geänderten Fassung (Drucksache 21/1634) votierten in namentlicher Abstimmung 450 Abgeordnete,...
Abweichler
2 AfD gegen Linie (Ja)
Dokumente
21/537 – Gesetzentwurf: Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes21/1373 – Unterrichtung: Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes - Drucksache 21/537 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung21/1634 – Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/537, 21/1373, 21/1628 Nr. 26 - Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes b) zu dem Antrag der Abgeordneten Ferat Koçak, Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke - Drucksache 21/587 - Einbürgerungen unabhängig vom Einkommen ermöglichen